Dreiklassenwahlrecht


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Anteil der Wählerklassen an der Wahl nach dem preußischen Dreiklassenwahlrecht von 1849
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Das Dreiklassenwahlrecht ist ein historisches Wahlrecht (Wahlsystem), das in verschiedenen Ländern bestand. In der deutschen Geschichte ist vor allem die Situation im Königreich Preußen von Belang, wo die Abgeordneten des Abgeordnetenhauses von 1849 bis zum Ende der Monarchie 1918 nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählt wurden. Das Abgeordnetenhaus war die zweite Kammer des Preußischen Landtages. Auch auf Gemeindeebene wurden die Stadtverordneten der preußischen Städte und Gemeinden gemäß der Preußischen Gemeindeordnung nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählt. Nach jahrzehntelangen Kontroversen wurde das preußische Dreiklassenwahlrecht in der Novemberrevolution abgeschafft. .. weiterlesen

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Die Verfassung für den Preußischen Staat von 1848 wurde im Rahmen des Konstitutionalismus am 5. Dezember 1848 als Reaktion auf die Märzrevolution in Berlin vom preußischen König Friedrich Wilhelm IV. für den gesamten preußischen Staat oktroyiert. Obwohl nicht, wie vorgesehen, zwischen König und Nationalversammlung vereinbart, übernahm die Verfassung viele liberale Positionen, einen großen Grundrechte-Katalog sowie die Einführung von Schwurgerichten verbunden mit dem Auftrag zur Sicherstellung von Rechtssicherheit und Kontrolle des Monarchen. .. weiterlesen