Dienstbotenbuch 09
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Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Elfenbeinküste hat eine allgemeine Schutzfrist von 99 Jahren und in Honduras sind es 75 Jahre, aber in diesen Ländern wiederum wird der Schutzfristenvergleich angewandt. | |
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GesindeordnungEine Gesindeordnung regelte das Verhältnis zwischen „Gesinde“ (Dienstboten) und der Herrschaft (Dienstherr). Markant war das Missverhältnis zwischen den Rechten der Dienstherren und der Bediensteten. So konnte der Arbeitgeber seine Dienstboten teilweise ohne Kündigungsfristen und ohne gesetzliche Vorgaben jederzeit entlassen, während die Mägde und Knechte eine Kündigungsfrist von mehreren, meistens bis zu drei Monaten einhalten mussten. Gesinde konnte, wenn es unerlaubt der Arbeit fernblieb, polizeilich gesucht und zurückgeführt werden, teilweise unterlag es der herrschaftlichen Hauszucht. .. weiterlesen