Deutschland Residenzpflicht
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ResidenzpflichtAls Residenzpflicht wird umgangssprachlich eine Auflage für in Deutschland lebende Asylbewerber und Geduldete bezeichnet. Die amtliche Bezeichnung lautet räumliche Beschränkung. Sie verpflichtet die Betroffenen, sich nur in dem von der zuständigen Behörde festgelegten Bereich aufzuhalten. In Österreich gilt mit der Gebietsbeschränkung eine ähnliche Regelung, allerdings eingeschränkt auf die Dauer des Zulassungsverfahrens, d. h. nur bis im Sinne des Dublin-Verfahrens entschieden ist, welcher Vertragsstaat für das Asylverfahren zuständig ist. .. weiterlesen