Deutsches Reichsgesetzblatt 40T1 111 0900
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SportfördergesetzSportfördergesetze sind Gesetze, die die Förderung im jeweiligen Bundesland auf eine kontinuierliche Grundlage stellen. Durch ein solches Gesetz ist es allerdings nicht gewährleistet, dass das jeweilige Bundesland den Sport auch wirklich kontinuierlich fördert. So hat der Ausbau von Sportstätten seit 2005 kontinuierlich abgenommen, sodass ein erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Eine der Folgen ist, dass die Nachfrage nach kommerziellen Sportangeboten erheblich zugenommen hat. Während der Bund für den Spitzensport zuständig ist, die Länder für Schulsport und eine Förderung auf Landesebene, sind die Kommunen für die Sportstätten verantwortlich. Auch wenn immer Bundesländer Sportförderung als Staatsziel in der Landesverfassung verankert haben, so hat der Sport häufig als freiwillige Leistung eine sehr nachrangige Priorität. .. weiterlesen