Deutsches Reichsgesetzblatt 39T1 048 0490
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Reichsamt für BodenforschungIn der Reichsstelle für Bodenforschung (RstB) wurden durch Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan Hermann Göring vom 10. März 1939 mit Wirkung vom 1. April 1939 die Vierjahresplandienststelle Erforschung des deutschen Bodens sowie die geologischen Forschungsanstalten der deutschen Länder einschließlich Österreichs vereinigt. Am 12. Dezember 1941 erfolgte die Erhebung der Reichsstelle in den Rang einer höheren Reichsbehörde und die Umbenennung in Reichsamt für Bodenforschung (RAB). Die Reichsstelle bzw. das Reichsamt trat damit unter anderem die Nachfolge der Preußischen Geologischen Landesanstalt (PGLA) in Berlin, die zugleich Forschungs- und Beratungsaufgaben für die Reichsregierung wahrgenommen hatte, und der Geologischen Bundesanstalt (GBA) in Wien an, die nach dem Anschluss Österreichs im Jahr 1938 zu einer Landesanstalt umgewandelt worden war. Sie unterstand dem Reichswirtschaftsministerium. .. weiterlesen