Deutsches Reichsgesetzblatt 31T1 061 0489


Autor/Urheber:
official juridical document
Größe:
2360 x 3328 Pixel (1009932 Bytes)
Beschreibung:
Scan aus dem Deutschen Reichsgesetzblatt 1931, Teil 1
Kommentar zur Lizenz:
Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

dansk  Deutsch  English  español  Esperanto  français  italiano  Malti  Nederlands  polski  sicilianu  suomi  svenska  Tiếng Việt  македонски  русский  українська  বাংলা  日本語  中文(简体)  中文(繁體)  العربية  +/−

Coat of arms of Germany.svg
Lizenz:
Public domain
Credit:
self scanned from own book
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sat, 12 Mar 2022 11:55:35 GMT


Relevante Artikel

Stillhalteabkommen

Stillhalteabkommen bedeutet im Bankwesen eine Vereinbarung zwischen Gläubigern und Schuldner, wonach Gläubiger sich einverstanden erklären vorübergehend auf Schuldentilgung zu verzichten. Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur für diese Auslegung des Begriffs. .. weiterlesen