Deutsches Reichsgesetzblatt 30T1 033 0384
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Deutsche Flugzeugkennzeichen bis 1945Als Deutsche Flugzeugkennzeichen bis 1945 gelten alle Beschriftungen auf Flugzeugen, die aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen oder Befehlen aufgemalt worden sind, um die Herkunft, die vorhandene Zulassung und eine eventuelle Zugehörigkeit zu einer bestimmten Einrichtung eines Fluggerätes jederzeit feststellen zu können. Dazu dienen die Buchstaben des Alphabets und die Ziffern von 1 bis 9 und die Null. Ein zusätzliches Unterscheidungsmerkmal stellen die Werknummern dar, die von den Herstellern zunächst nach eigenem Gutdünken selbst festgelegt wurden, später aber nach vom Reichsluftfahrtministerium (RLM) festgelegten Regeln aufgebaut waren. In dieser späteren Form enthielten die zum Teil bis zu 8- oder 9-stelligen Zahlen auch Informationen über das Flugzeugmuster und die Ausführung. .. weiterlesen