Deutsches Reichsgesetzblatt 29T2 019 0173
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Chemische WaffeChemische Waffen sind toxisch wirkende feste, flüssige oder gasförmige Substanzen oder Gemische, die – in Verbindung mit der notwendigen Waffentechnik zur Ausbringung – ursprünglich hergestellt wurden, um Menschen in kriegerischen Auseinandersetzungen sowie bei Terror- und Sabotageakten zeitweilig kampf- bzw. handlungsunfähig zu machen oder zu töten. In der 1997 in Kraft getretenen Chemiewaffenkonvention wird die Verwendung auf jede Chemikalie in Waffen erweitert, deren toxische Eigenschaften Menschen oder Tieren zeitweiligen oder permanenten Schaden zufügen, und auch die zu ihrer Produktion verwendeten Vorgängerstoffe werden, sofern sie nicht für eine andere Form der Weiterverarbeitung vorgesehen sind, zu den chemischen Waffen gezählt. Im erweiterten Sinn werden auch Brand- (Napalm), Nebel- und Rauchstoffe sowie Entlaubungsmittel (Herbizide) und Nesselstoffe zu den chemischen Waffen gerechnet. Chemische Waffen gehören zu den Massenvernichtungswaffen (CBRN-Waffen). .. weiterlesen