Deutsches Reichsgesetzblatt 1912 037 396
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Gefährliche Körperverletzung (Deutschland)Die gefährliche Körperverletzung stellt im deutschen Strafrecht einen Straftatbestand dar, der im 17. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 224 StGB normiert ist. Er zählt zu den Körperverletzungsdelikten. § 224 StGB ist eine Qualifikation der in § 223 StGB geregelten Körperverletzung, die ausgewählte, besonders gefährliche Begehungsweisen der Körperverletzung mit höherer Strafe bedroht. Hierzu zählen etwa das Verwenden von Gift, Waffen oder gefährlichen Werkzeugen sowie das Angreifen aus dem Hinterhalt. Bezugspunkt der Gefährlichkeitsbeurteilung ist die Gefährlichkeit der Tathandlung, weshalb es für die Strafbarkeit nach § 224 StGB nicht darauf ankommt, ob der Täter besonders schwere Verletzungsfolgen verursacht. .. weiterlesen