Deutsches Reichsgesetzblatt 1884 019 069
Autor/Urheber:
official juridical document
Shortlink:
Quelle:
Größe:
2138 x 2672 Pixel (321585 Bytes)
Beschreibung:
Scan aus dem Deutschen Reichsgesetzblatt 1884
Kommentar zur Lizenz:
Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
|
Lizenz:
Public domain
Credit:
self scanned
Relevante Bilder
Relevante Artikel
BerufsgenossenschaftDie gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Daneben gibt es die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft als Teil der SVLFG. .. weiterlesen