Deutsche Länder 1947


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Länder in Deutschland vor Gründung von BRD und DDR
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Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die auf Grund historischer Gegebenheiten entstanden und bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Alle nach diesem Stichtag eingeführten Leistungspflichten der Bundesländer oder des Bundes an die Religionsgesellschaften/Kirchen gehören nicht zu den Staatsleistungen im Sinne des Grundgesetzes und der Weimarer Verfassung von 1919. .. weiterlesen