De iure camerali commentatio systemica


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Georg Melchior von Ludolf: De iure camerali commentatio systemica, Frankfurt am Main bei Johann Maximilian von Sande, 1719, Reichskammergerichtsmuseum Wetzlar: "Von Ludolf bearbeitete in dieser umfangreichen Darstellung die Rechtsgrundlagen des Kameralrechts und die gelehrte Fachliteratur zu diesem Gegenstand. Die commentatio systematica diente gleichermaßen der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Kameralrechts wie auch der juristischen Praxis. Sie ist bis auf deutschsprachige Textzitate in den Anhängen durchgehend in Latein abgefasst." (Hinweistafel)
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