Daueraufenthalt-EU
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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (elektronischer Aufenthaltstitel)
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BGBl. 2013 I S. 3491
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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (Deutschland)Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein Aufenthaltstitel nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz. Sie soll Bürgern aus Drittstaaten, die nicht zur Europäischen Union gehören und die damit nicht dem Freizügigkeitsgesetz/EU unterliegen, ein gesichertes Aufenthaltsrecht in Deutschland geben, wenn sie einen rechtmäßigen Aufenthalt von über fünf Jahren haben. Bis zum 2. Dezember 2013 hieß der ausgestellte Aufenthaltstitel noch Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG, durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern vom 29. August 2013 wurde das Kürzel EG durch EU ersetzt um der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Terminologie Rechnung zu tragen. .. weiterlesen