DF-ST-87-11851 A sign in German and English warns that the area is restricted to authorized personnel only.


Autor/Urheber:
Ssgt Fernando Serna
Größe:
3000 x 2010 Pixel (1703109 Bytes)
Beschreibung:
A member of the 50th Security Police Squadron stands behind a barbed wire fence in a weapons storage area. A sign in German and English warns that the area is restricted to authorized personnel only. Security police are preparing the base for a scheduled mass demonstration against the construction of an American cruise missile base at nearby Wuescheim.
Kommentar zur Lizenz:
Diese Datei ist ein Werk eines Mitarbeiters der Streitkräfte der Vereinigten Staaten oder des Verteidigungsministeriums der Vereinigten Staaten, aufgenommen oder hergestellt während seiner offiziellen Anstellung. Als amtliches Werk der Bundesregierung der Vereinigten Staaten ist dieses Bild gemeinfrei. [1]
Lizenz:
Public domain
Credit:
catalog.archives.gov; VIRIN: DF-ST-87-11851
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Tue, 20 Jun 2023 01:08:46 GMT

Relevante Bilder

(c) Bundesarchiv, Bild 183-1990-1019-023 / Hirschberger, Ralph / CC-BY-SA 3.0

Relevante Artikel

NATO-Truppenstatut

Das NATO-Truppenstatut regelt den Aufenthalt von Streitkräften der NATO und deren Angehörigen auf dem Gebiet anderer NATO-Staaten. Das Statut wurde am 19. Juni 1951 zwischen den NATO-Mitgliedstaaten geschlossen. Es handelt sich damit um ein Status of Forces Agreement. .. weiterlesen

Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen

Das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw) regelt die Anwendung unmittelbaren Zwangs und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie ziviler Wachpersonen. Für die Vollzugsbeamten des Bundes gilt hingegen das UZwG. .. weiterlesen