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Führerschein und Fahrerlaubnis (Deutschland)Dieser Artikel behandelt die Sonderbestimmungen für den Führerschein und die mit diesem dokumentierte Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnis-Verordnung) in Deutschland, für EU-weite Bestimmungen siehe Führerschein (EU-Recht). Jede natürliche Person, die auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf grundsätzlich der Erlaubnis und hat diese mit einem EU-Führerschein oder einer entsprechenden anerkannten amtlichen Bescheinigung wie etwa dem nationalen ausländischen Führerschein in Verbindung mit dem Internationalen Führerschein als standardisierter Übersetzung nachzuweisen. Mit dem EU-Recht gelten ergänzende Bestimmungen wie nationale FE-Klassen, Wahrung von Besitzständen aus der Zeit vor dem Beitritt der neuen Bundesländer, Fahrerlaubnisregister und erforderlicher Umtausch zu dessen Vervollständigung. .. weiterlesen
Führerschein (EU-Recht)Der Führerschein nach EU-Recht ist ein nationaler Führerschein gemäß dem in Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein wiedergegebenen Muster. Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten EU-Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. .. weiterlesen