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Führerschein und Fahrerlaubnis (Deutschland)Dieser Artikel behandelt die Sonderbestimmungen für den Führerschein und die mit diesem dokumentierte Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnis-Verordnung) in Deutschland. Jede natürliche Person, die auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf grundsätzlich der Erlaubnis und hat diese mit einem Führerschein nach EU-Recht oder einer entsprechenden anerkannten amtlichen Bescheinigung wie etwa dem nationalen Führerschein in Verbindung mit dem Internationalen Führerschein als standardisierter Übersetzung nachzuweisen. Mit dem EU-Recht gelten ergänzende Bestimmungen wie nationale FE-Klassen, Wahrung von Besitzständen aus der Zeit vor dem Beitritt der neuen Bundesländer, Fahrerlaubnisregister und erforderlicher Umtausch zu dessen Vervollständigung. .. weiterlesen
FührerscheinnummerDie Führerscheinnummer oder Fahrerlaubnisnummer der Führerscheine in Deutschland dient der eindeutigen Identifizierung des Dokuments. Bei den Kartenführerscheinen setzt sie sich aus einer vierstelligen Codierung der Zulassungsbehörde, dem sogenannte Behördenschlüssel, gefolgt von der fünfstelligen fortlaufenden alphanumerischen Nummer („00000“–„ZZZZZ“), gefolgt von einer Prüfziffer und einer alphanumerischen Ausfertigungsnummer zusammen. .. weiterlesen
Geschichte des FührerscheinsDie Geschichte des Führerscheins ist eng mit der Entwicklung des Kraftfahrzeugs und der damit einhergehenden Massenmobilität durch die Motorisierung im Straßenverkehr verbunden. Waren es gegen Ende des 19. Jahrhunderts lediglich vereinzelte Fahrzeuge, mit denen sich Personen im öffentlichen Raum bewegten, so ging man in vielen Staaten noch kurz vor der Jahrhundertwende dazu über, von motorisierten Teilnehmern am Straßenverkehr eine Prüfung der Fahrbefähigung (Führerscheinprüfung) zu verlangen. .. weiterlesen
Mittelbare FalschbeurkundungDie mittelbare Falschbeurkundung stellt im Strafrecht Deutschlands einen Straftatbestand dar, der im 23. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 271 geregelt ist. Sie zählt zu den Urkundsdelikten und schützt das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die inhaltliche Richtigkeit von Urkunden. .. weiterlesen