DEU Amt Elsterland COA


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Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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Amt Elsterland

Das Amt Elsterland ist ein 1992 gebildetes Amt im Landkreis Elbe-Elster des Landes Brandenburg, in dem zunächst neun Gemeinden im damaligen Kreis Finsterwalde zu einem Verwaltungsverbund zusammengefasst wurden. Amtssitz ist die Gemeinde Schönborn. Durch Gemeindezusammenschlüsse hat das Amt derzeit noch fünf Gemeinden. .. weiterlesen

Ausgezogen

Als ausgezogen wird in der Heraldik eine Form eines Heroldsbildes beschrieben, wenn von der geraden Schnittteilung abgewichen wird und die Trennlinie eine gebogenen Form hat und in eine andere Figur, wie Kreuz, Kleeblatt, Herz, Lilie und Laubblätter usw. ausläuft. Die Schnittlinie von Schildhaupt und Schildfuß, sowie Spaltung und Teilung, aber auch von Flanken und schräggelegten Schnitten der vorgenannten Heroldsfiguren sind dafür besonders geeignet. Wenn die Schnittlinie als ausgezogen beschrieben werden soll, sollte die Anzahl der Figuren auf maximal drei bis vier begrenzt sein. Eine größere Anzahl der Figuren werden dann nur noch als ein Wappenschnitt beschrieben. .. weiterlesen