DAN 1920 MiNr0111 pm B002a


Autor/Urheber:
Royal Danish "Generaldirektoratet for Postvaesenet" (editor)
Größe:
408 x 357 Pixel (103471 Bytes)
Beschreibung:

Stamp of Denmark; 1920; commemorative stamp of the issue to the "Incorporation of Northern Schleswig to the state area of Denmark"; drawing of the Castle of Sønderborg; postmarked
Stamp: Michel: No. 111; Yvert & Tellier: No. 124; AFA: No. 113; Scott: No. 157
Color: blue to slate blue
Watermark: Denmark No. 2 (crosses)
Nominal value: 20 Øre

Postage validity: 5. Oktober 1920 bis 31. Dezember 1926
date QS:P,+1920-00-00T00:00:00Z/8,P580,+1920-10-05T00:00:00Z/11,P582,+1926-12-31T00:00:00Z/11

Stamp picrture size (printed area): 20 x 17 mm
Kommentar zur Lizenz:
Public domain This image is in the public domain in Denmark because the Danish Consolidated Act on Copyright of 2010 specifies that all photographic "works of art" become public domain 70 years after the death of the photographer.

Note that photographs which are not considered to be works of art become public domain 50 years after their creation (§70, 2). See Copyright rules by territory and PD-Denmark50 for details.

This template is for works with a known author. For anonymous works, see {{Anonymous-EU}}.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
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Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Lizenz:
Public domain
Credit:
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Mon, 08 Apr 2024 05:18:02 GMT

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