Cesare Beccaria
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Cesare BeccariaCesare Beccaria war ein bedeutender italienischer Rechtsphilosoph und Strafrechtsreformer im Zeitalter der Aufklärung. Aufgrund seines Werkes „Dei delitti e delle pene“ gilt dieser Aufklärer zudem als Begründer der „Klassischen Schule der Kriminologie“. .. weiterlesen
Literaturjahr 1764Dieser Artikel behandelt das Literaturjahr 1764. .. weiterlesen
TodesstrafeDie Todesstrafe ist die Tötung eines Menschen als Rechtsfolge einer per Gesetz definierten Straftat, derer er für schuldig befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einem Gerichtsverfahren voraus, das mit der Hinrichtung des Verurteilten vollstreckt wird. .. weiterlesen
Nulla poena sine legeNach kontinentaleuropäischem Rechtsverständnis bezeichnet die lateinische Kurzformel nullum crimen, nulla poena sine lege das Gesetzlichkeitsprinzip im Strafrecht. Hieraus ergeben sich die Garantiefunktionen des Strafgesetzes im Rechtsstaat. Verbrechen (crimen) ist somit allein das, was der Gesetzgeber zur Straftat erklärt hat. Nur ein formelles Gesetz kann daher die Strafbarkeit einer Handlung begründen. Das Gesetzlichkeitsprinzip ist im Wesentlichen eine Errungenschaft der Epoche der Aufklärung. Es wird im deutschsprachigen Raum insbesondere auf Paul Johann Anselm von Feuerbach zurückgeführt. .. weiterlesen
KriminologieKriminologie bedeutet wörtlich übersetzt Lehre vom Verbrechen. .. weiterlesen