Cajetan Anton Notthafft von Weissenstein-Wappen


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Photographer: Harald Stark
Kupferstich von Chr. Weigel
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Größe:
860 x 1226 Pixel (167283 Bytes)
Beschreibung:
Wappen der Fürstpropstei Berchtesgaden unter Fürstpropst Cajetan Anton Notthafft von Weißenstein mit dem Notthafft'schen Familienwappen als Herzschild
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Fürstpropstei Berchtesgaden

Das erstmals im Jahr 1102 urkundlich erwähnte Klosterstift Berchtesgaden (berthercatmen) im äußersten Südosten des heutigen Bayern wurde 1380 als Zepterlehen zur Reichsprälatur Berchtesgaden und schließlich 1559 zur Fürstpropstei Berchtesgaden erhoben. Schon die Stiftspröpste des alten Augustiner-Chorherren-Stiftes hatten ab 1194 geistliche und weltliche Macht inne. Ab 1380 waren sie als Reichsprälaten im Reichstag mit Sitz und Stimme vertreten. Als Fürstpropstei bildete das Land Berchtesgaden bzw. Berchtesgadener Land bis 1803 ein eigenständiges, reichsunmittelbares Fürstentum. Die Residenz der Stifts- und Fürstpröpste war das mit den Jahren erweiterte Klosterstiftsgebäude im Haupt- und Ursprungsort Berchtesgaden. Die Landesherrschaft wurde vom Propst ausgeübt, daneben hatten auch die Chorherren großen Einfluss. Dem Stift wurde 1156 die Forsthoheit und damit verbunden auch die Schürffreiheit auf Salz und Metall gewährt. Während die heimische Land- und Viehwirtschaft bis zuletzt nur wenig ertragreich blieb, sorgten Salz- und Metallgewinnung für wirtschaftlichen Aufschwung und Arbeitsplätze, die einem Teil der „Nebenerwerbsbauern“ das Auskommen sicherte. Das Salz bildete allerdings auch Anlass für politische Ränke und sogar kriegerische Auseinandersetzungen. So versuchte insbesondere das sein Kerngebiet nahezu vollkommen umschließende Erzstift Salzburg die Unabhängigkeit des Klosterstifts stets aufs Neue einzuschränken. .. weiterlesen

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Das Berchtesgadener Land ist eine Region im äußersten Südosten Bayerns, die von den Berchtesgadener Alpen umrahmt wird und wie eine Halbinsel vom österreichischen Bundesland Salzburg eingefasst ist. Seine Gebietsfläche entsprach bereits ab 1155 dem „geschlossenen Waldbezirk“ bzw. dem Kernland des Klosterstifts Berchtesgaden, das 1380 zur Reichsprälatur und 1559 zur reichsunmittelbaren Fürstpropstei Berchtesgaden erhoben wurde. Auch nach der Säkularisation von 1803 und der damit verbundenen Auflösung der Fürstpropstei hat sich das Berchtesgadener Land bis heute eine kulturgeschichtliche und soziokulturelle Eigenständigkeit bewahrt. Dazu gehören u. a. Bräuche wie das Weihnachtsschießen, das Buttnmandllaufen oder die eigene Berchtesgadener Tracht wie auch das Alleinstellungsmerkmal, die kleineren Ortsteile noch immer als Gnotschaften zu bezeichnen. .. weiterlesen