Bundesrat Ausschusssitzungssaal
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VermittlungsausschussDer Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium des Deutschen Bundestages und des Bundesrates. Die Details der Organisation und Verfahrensweise regelt die „Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 GG“. Der Ausschuss besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Die vom Bundestag entsandten Mitglieder werden vom Parlament nach Fraktionsproporz gewählt. Die vom Bundesrat entsandten 16 Mitglieder repräsentieren jeweils ein Land und werden von der jeweiligen Landesregierung bestimmt. Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht an Weisungen gebunden, was für die Bundesratsmitglieder eine Ausnahme darstellt. Die Abstimmung erfolgt nicht nach Bundesrat und Bundestag getrennt, sondern im Plenum. Begrenzungen der Beratungsdauer gibt es nicht. .. weiterlesen
InnenarchitekturUnter Innenarchitektur versteht man die Planung und Gestaltung von Innenräumen. Sie umfasst technisch-konstruktive Aspekte ebenso wie ästhetisch-künstlerische Belange. .. weiterlesen