Bundesbank Hauptverwaltungen
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LandeszentralbankDie Landeszentralbanken (LZB) waren bis 2002 Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank. Die Mehrzahl der Landeszentralbanken wurde 1948 gegründet. Sie fungierten als rechtlich selbstständige Notenbanken auf ihrem Hoheitsgebiet und bildeten zusammen mit der Bank deutscher Länder ein föderales zweistufiges Zentralbanksystem, das in diesem Punkt nach dem Vorbild des US-amerikanischen Federal Reserve aufgebaut war. Mit Gründung der Deutschen Bundesbank 1957 wurden die LZBen mit der Bank deutscher Länder verschmolzen und wurden zu Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank. Sie firmierten bis 2002 unter den Namen „Landeszentralbank in [...] – Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank“, besaßen jedoch keine eigene Rechtsfähigkeit mehr. .. weiterlesen
Bankplätze der Deutschen BundesbankDie ersten drei Ziffern der deutschen Bankleitzahl werden als Bankplätze der Deutschen Bundesbank bezeichnet. .. weiterlesen
Neugliederung des BundesgebietesNeugliederung des Bundesgebietes ist ein Begriff aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, der die Umgestaltung des territorialen Zuschnitts der Länder beispielsweise durch Fusionen oder Grenzkorrekturen regelt. Eine territoriale Neugliederung muss durch Volksentscheid bestätigt werden. .. weiterlesen
Deutsche BundesbankDie Deutsche Bundesbank ist die Zentralbank Deutschlands mit Hauptsitz in Frankfurt am Main und Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts und gehört zur mittelbaren öffentlichen Verwaltung. Die Zentrale der Bank am Standort Frankfurt am Main hat die Stellung einer Obersten Bundesbehörde. .. weiterlesen