Bei Stalingrad, russische Flüchtlinge

(c) Bundesarchiv, Bild 183-J19568 / Gehrmann, Friedrich / CC-BY-SA 3.0

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800 x 552 Pixel (41248 Bytes)
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Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Scherl;

An der Sowjetfront: Auf dem Wege ins Flüchtlingslager - Mit dem ihnen verbliebenem Panjewagen bringt eine Familie ihre gerettete habe auf einer der großen Ausfallstraßen
Stalingrads in Sicherheit.
PK-Aufnahme: Kriegsberichter Gehrmann (Sch)

5870-42, Oktober 1942
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Tue, 27 Feb 2024 19:10:53 GMT

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Der Begriff Flüchtling wird international rechtlich durch die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 definiert. Regionale Übereinkommen verwenden teilweise abweichende Definitionen. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet er eine Person, die ihre Heimat oder ihren vorherigen Aufenthaltsort wegen politischer Zwangsmaßnahmen, Kriegen oder lebensbedrohlicher Notlagen vorübergehend oder dauerhaft verlassen hat. Häufig tritt der Sammelbegriff Flüchtlinge auf. Die Genfer Flüchtlingskonvention, die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts ist, benutzt einen enger gefassten Flüchtlingsbegriff: Danach gilt als Flüchtling eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt“. Personen, die unter diese Definition fallen, werden auch als „Konventionsflüchtlinge“ bezeichnet. .. weiterlesen