Berlin, Prozess gegen Fluchthelfer, Toeplitz
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27.12.1962
Prozeß gegen Westberliner Terroristen vor dem Obersten Gericht der DDR
Vor dem ersten Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR begann am Vormittag des 27. Dezember 1962 ein Prozeß gegen das leitende Mitglied einer Westberliner Terrororganisation, den 24jährigen Harry Seidel, der an planmäßig organisierten Provokationen gegen die DDR-Staatsgrenze teilgenommen und gegen das Gesetz zum Schutze des Friedens verstossen hat.
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Relevante Bilder
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Relevante Artikel
DDR-JustizDie DDR-Justiz war die Justiz der Deutschen Demokratischen Republik und wurde im Geiste der marxistisch-leninistischen Rechtstheorie weniger als Kontrollorgan staatlichen und privaten Handelns, sondern vielmehr als Vollstreckungsorgan des Willens der herrschenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gesehen. Das Idealbild des DDR-Rechtes war eher das geregelte und friedliche Zusammenleben aller Bürger. Im Bereich der unpolitischen Streitentscheidungen entwickelte die DDR-Justiz dabei eine erhebliche Funktionstüchtigkeit und durch die große Bereitschaft der Richter, sich auch mit Einzelfällen zu befassen, sogar eine gewisse Bürgernähe in der Entscheidungsfindung. In politisch wichtigen Prozessen wurde allerdings weitgehend ein strikter Gehorsam gegenüber den Vorgaben der Partei geübt. Rechte von Oppositionellen wurden nicht nur in Strafverfahren erheblich beschnitten. Bei besonders wichtigen Strafverfahren griff die SED dahingehend in die Rechtsprechung ein, dass die Staatsanwaltschaft ihre Urteilsanträge zur Genehmigung vorzulegen hatte. Die SED konnte auf verschiedenen Kanälen direkt oder indirekt in die Rechtsprechung eingreifen. In der späten DDR orientierten sich die Richter und Staatsanwälte aber meist an den Rechtsnormen und vor allem den Orientierungen zur Rechtsprechung. Diese wurden von einem geheimen Gremium, den Leiter- und Stellvertreterberatungen der obersten Justiz- und Ermittlungsorgane unter Beteiligung des ZK der SED vorgegeben. Jede Institution sorgte im Wesentlichen selbst dafür, dass diese Vorgaben eingehalten wurden. Die Steuerung der politischen Justiz verlief also indirekter als z. B. in den Waldheimer Prozessen von 1950, wo die SED Einzelurteile vorgegeben hatte. In Einzelfällen beriet jedoch der Minister für Staatssicherheit mit dem Generalsekretär der SED persönlich die Prozesslinie. Auch andere Interventionen z. B. bei den Skinheadprozessen sind bekannt. Nach der sozialistischen Staats- und Rechtstheorie ist der Staat(sapparat), bestehend aus Verwaltung, Polizei, Justiz und Armee, ein Machtinstrument der jeweils herrschenden Klasse. Die in deren Sinne angepasste Gesetzgebung dient der Aufrechterhaltung der errungenen Macht. In konsequenter Durchsetzung dieser Lehre wurde die DDR-Justiz personell gestaltet und für deren Handeln entsprechende Normen geschaffen. Die Justizorgane der DDR waren Bestandteil der „Diktatur des Proletariats“. Diese sah sich durch die „sozialistische Demokratie“ legitimiert, deren wesentlicher Bestandteil das Wahl- und Eingabenrecht war. Nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED nahm diese Partei für sich in Anspruch, praktisch die alleinige Interessenvertreterin der „Werktätigen“ zu sein und beeinflusste sowohl die Gesetzgebung als auch die personelle Gestaltung der gesamten Justizorgane. .. weiterlesen
Politische Haft (DDR)Als Politische Haft (DDR) werden politisch motivierte Inhaftierungen in der DDR bezeichnet. Nahezu alle politisch motivierten Verurteilungen durch die DDR-Justiz hatten Haftstrafen zur Folge. Die Urteile wurden unter anderem begründet mit „ungesetzlichem Grenzübertritt“, Spionage, „öffentlicher Herabwürdigung“, Wehrdienstentziehung oder -verweigerung. Als politische Häftlinge der DDR werden auch jene Personen gezählt, die ohne rechtskräftige Verurteilung aus politischen Gründen in Untersuchungshaft saßen. Die Zahl in der DDR politisch inhaftierter Personen wird auf rund 200.000–250.000 geschätzt. Knapp 34.000 von ihnen wurden ab 1962 durch die Bundesrepublik Deutschland freigekauft. .. weiterlesen
Harry SeidelHarry Seidel war ein Bahnradsportler in der DDR und später Fluchthelfer. Nach dem Bau der Berliner Mauer verhalf er Ost-Berlinern zur Flucht nach West-Berlin, dabei war er an mehreren Fluchttunneln beteiligt. Das Oberste Gericht der DDR verurteilte ihn in einem Schauprozess zu lebenslanger Haft, nachdem ihn die Staatssicherheit am Ende eines Fluchttunnels festgenommen hatte. Nach etwa vier Jahren Haft kaufte ihn die Bundesrepublik Deutschland frei. .. weiterlesen