Bombina variegata (Marek Szczepanek)
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ArchaeobatrachiaArchaeobatrachia – zu Deutsch etwa „Urtümliche Froschlurche“, „Urfrösche“, „Niedere Frösche“ oder „Altfrösche“ – ist eine phylogenetisch alte Unterordnung der Froschlurche, die wiederum zur Klasse der Lurche (Amphibien) gehört. Seitdem nach einem 1993 erfolgten Vorschlag die Unterordnung Mesobatrachia formal abgetrennt wird – was in manchen Übersichten allerdings noch nicht nachvollzogen wurde – zählen nur noch 28 Arten aus vier Familien zu den Archaeobatrachia. .. weiterlesen
UnkenDie Unken (Bombina), auch bekannt unter der veralteten Bezeichnung Feuerkröten, sind eine Gattung von Froschlurchen, die gemeinsam mit den Barbourfröschen (Barbourula) die Familie der Bombinatoridae bilden. Stammesgeschichtlich werden sie dabei zu den urtümlichen „niederen“ Froschlurchen (Archaeobatrachia) gestellt. Je nach Literatur werden fünf bis acht Arten der Gattung unterschieden, deren Verbreitungsgebiete von Europa bis nach Ostasien reichen. .. weiterlesen
Bodenseeuferlandschaft östlich FriedrichshafenDas Gebiet Bodenseeuferlandschaft östlich Friedrichshafen liegt im Südosten von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen ausgewiesen. .. weiterlesen
Tiefental und SchmiechtalDas FFH-Gebiet Tiefental und Schmiechtal ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 5. November 2018 wurde das Gebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Argen und Feuchtgebiete bei Neukirch und LangnauDas FFH-Gebiet Argen und Feuchtgebiete bei Neukirch und Langnau liegt im Südosten von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2015 durch Zusammenlegung der zwei bereits bestehenden FFH-Gebiete Argen und Feuchtgebiete südlich Langnau sowie Moore und Weiher um Neukirch durch das Regierungspräsidium Tübingen ausgewiesen. .. weiterlesen
Obere Argen und SeitentälerDas Gebiet Obere Argen und Seitentäler ist ein 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Altdorfer Wald (FFH-Gebiet)Das Gebiet Altdorfer Wald ist ein 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet förmlich ausgewiesen. .. weiterlesen