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PaulskirchenverfassungDie Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849, auch Frankfurter Reichsverfassung (FRV) oder Paulskirchenverfassung genannt, war die Verfassung für einen deutschen Bundesstaat. Erarbeitet wurde sie von der Frankfurter Nationalversammlung in der Zeit der Revolution von 1848/1849 für das entstehende Deutsche Reich, die sich zur Volkssouveränität bekannte und bereits eine vorläufige Zentralgewalt für Deutschland geschaffen hatte. Nach Ansicht der Nationalversammlung trat die am 27. März verabschiedete Verfassung mit der Verkündung in Kraft. 28 deutsche Regierungen folgten in der Note der Achtundzwanzig dieser Auffassung. .. weiterlesen
VorparlamentDas Vorparlament war eine Versammlung von 574 Männern, die 1848 die Wahl der Frankfurter Nationalversammlung vorbereiten sollte. Das Vorparlament tagte vom 31. März bis zum 3. April 1848 in der Frankfurter Paulskirche, in der ab dem 18. Mai auch die Nationalversammlung zusammenkam. Einberufen worden waren die Teilnehmer des Vorparlaments von einer letztlich privaten, jedenfalls revolutionären Initiative. Trotz des Namens war das Vorparlament kein Parlament. .. weiterlesen
Artikel 8 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik DeutschlandArtikel 8 des deutschen Grundgesetzes (GG) verbürgt die Versammlungsfreiheit. Er ist Teil des ersten Abschnitts des Grundgesetzes, in dem die Grundrechte gewährleistet werden. Bei der Versammlungsfreiheit handelt es sich um das Recht, sich ungehindert privat oder in der Öffentlichkeit friedlich ohne Waffen zu versammeln. Von besonderer praktischer Bedeutung ist Art. 8 GG im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen, bei denen das freie Versammeln die Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung fördert. Daher besteht zwischen ihm und der in Art. 5 GG garantierten Meinungsfreiheit und anderen Kommunikationsgrundrechten ein enger Zusammenhang. .. weiterlesen