Das Wappen ist Teil eines Hoheitszeichens und als solches durch Gesetz[1] geschützt. Die Verwendung ist im Rahmen der Wikipedia gemäß Satz 3 der Ausführungsbestimmungen erlaubt: "Die Abbildung des Landeswappens und der Bezirkswappen zu künstlerischen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt, sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen oder der Würde dieser Hoheitszeichen abträglich sind. Jede andere Verwendung bedarf der Genehmigung der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung.
Johann Friedrich Karl Adolf Leopold von Winter war ein preußischer Beamter, Abgeordneter und Oberbürgermeister von Danzig. Er entstammte dem Adelsgeschlecht Winter von Adlersflügel.
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Karl Friedrich Zörgiebel war ein deutscher sozialdemokratischer Politiker. Während der Weimarer Republik war er zunächst Polizeipräsident von Köln (1922–1926), danach von Berlin (1926–1929) und zuletzt von Dortmund (1930–1933).
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Karl Ludwig Friedrich von Hinckeldey war unter Friedrich Wilhelm IV. Generalpolizeidirektor in Berlin. Er gestaltete maßgeblich das Vorgehen gegen Demokraten in der Reaktionsära.
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