Benutzer Friedrich.Kromberg Abstraktionsprinzip v1
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AbstraktionsprinzipDas Abstraktionsprinzip besagt, dass das obligatorische Verpflichtungsgeschäft und das anschließende oder zeitgleich ausgeführte dingliche Verfügungsgeschäft rechtlich voneinander getrennt betrachtet werden. Das Abstraktionsprinzip ist Bestandteil der Lehre vom Rechtsgeschäft und gehört zu den elementaren Grundsätzen im deutschen Zivilrecht. .. weiterlesen