Banksy-ps
̈* Unauffälliges Graffiti kann behalten werden, wenn man davon ausgeht, dass der Autor einen Urheberrechtsanspruch verneint. Anderenfalls würde er sich einer illegalen Straftat beschuldigen; bisher gibt es keinen Beweis für die Glaubwürdigkeit dieser Theorie. Siehe Commons:Copyright rules by subject matter#Graffiti (englisch).
- Die offizielle Commons-Regel ist Commons:Project scope/Precautionary principle (englisch für Vorsichtsprinzip), welche jede Annahme wie "Der Urheber kann/wird keinen Einspruch erheben" oder "Niemand kennt den Urheber" verneint.
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StreetartAls Streetart werden verschiedene, meist nicht kommerzielle Formen von Kunst im öffentlichen Raum bezeichnet, die nach der Absicht der Ersteller durchaus dauerhaft dort verbleiben sollten. Unter Streetart versteht man selbstautorisiert angebrachte Zeichen aller Art im urbanen Raum, die mit einem weiteren Personenkreis kommunizieren wollen. Die engere oder weitere Auffassung des Begriffes Streetart ist an deren kommerzielle Verwertbarkeit geknüpft. Im Gegensatz zu Graffiti überwiegt oft der Bildteil, nicht das kunstvolle Schreiben/Malen des eigenen Namens. .. weiterlesen