BW Tätigkeitsabzeichen Versorgungs- und Nachschubpersonal
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisiertem Buchstaben „V“, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
- ZDV 37/10 - Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr
- A2_2630_0_0_5 - Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
- Infomaterial Uniformen der Bundeswehr - bundesregierung.de
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