BW Tätigkeitsabzeichen Ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige


Autor/Urheber:
Bundeswehr
Größe:
518 x 170 Pixel (31774 Bytes)
Beschreibung:
Tätigkeitsabzeichen für Ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige der Bundeswehr

Voraussetzungen:

Stufe I, Bronze: Besitz des Militärluftfahrzeugbesatzungsscheins.
Stufe II, Silber: Wie Stufe I und 1 200 Flugstunden.
Stufe III, Gold: Wie Stufe I und 1 800 Flugstunden.

Anmerkung:

Als Flugstunden angerechnet wird die gesamte Flugzeit als Luftfahrzeugbesatzungsangehörige einschließlich der Ausbildung.

Ausführung:

Kreis mit stilisiertem Globus in Doppelschwinge mit unterem Federkranz, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Kommentar zur Lizenz:
Diese Datei stammt aus einer offenen zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr (ZDv). Da diese Dienstvorschriften als amtliche Werke gelten, ist es gemeinfrei („public domain“). Dennoch kann es auf Grund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen in seiner Nutzung beschränkt sein.
Lizenz:
Public domain
Credit:
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sat, 17 Jun 2023 09:34:55 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Tätigkeitsabzeichen

Das Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr kennzeichnet den aufgrund einer nachgewiesenen Ausbildung und fachbezogenen Verwendung erreichten Ausbildungs- und Erfahrungsstand des Soldaten an der Uniform. Es wird in drei Stufen in der Regel an Soldaten ab dem Dienstgrad Unteroffizier verliehen; länger dienende Mannschaften können das Tätigkeitsabzeichen nach Erreichen der Ausbildungshöhe 7 erhalten. Zu den Sonderabzeichen siehe Liste von Zugehörigkeits- und Funktionsabzeichen. .. weiterlesen