BW Tätigkeitsabzeichen Kampfschwimmer
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Besitz des Kampfschwimmer- und Fallschirmspringerscheins und 5 Fallschirmabsprünge aus einem Luftfahrzeug der Bundeswehr.
- Stufe II, Silber: Wie Stufe I, jedoch 20 Fallschirmabsprünge.
- Stufe III, Gold: Wie Stufe I, jedoch 50 Fallschirmabsprünge.
Anmerkung:
- Hinsichtlich der Sprungbedingungen gelten die Bestimmungen für das Fallschirmspringerabzeichen.
Ausführung:
- Stilisierter Sägefisch auf Fallschirm im Eichenlaubkranz, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
- ZDV 37/10 - Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr
- A2_2630_0_0_5 - Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
- Infomaterial Uniformen der Bundeswehr - bundesregierung.de
Relevante Bilder
Relevante Artikel
Kampfschwimmer (Bundeswehr)Die Kampfschwimmer der Deutschen Marine bilden die maritime Komponente der Spezialkräfte der Bundeswehr. Ihr Aufgabengebiet ist weit gefächert und umfasst vor allem Kommandoeinsätze im Zuge küstennaher Kriegführung. Das bedeutet, dass sie in allen Elementen eingesetzt werden: zur See, an Land und luftlandefähig aus der Luft, sowohl durch Anlandung mit Hubschraubern als auch im Freifallsprung. .. weiterlesen
TätigkeitsabzeichenDas Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr kennzeichnet den aufgrund einer nachgewiesenen Ausbildung und fachbezogenen Verwendung erreichten Ausbildungs- und Erfahrungsstand des Soldaten an der Uniform. Es wird in drei Stufen in der Regel an Soldaten ab dem Dienstgrad Unteroffizier verliehen; länger dienende Mannschaften können das Tätigkeitsabzeichen nach Erreichen der Ausbildungshöhe 7 erhalten. Zu den Sonderabzeichen siehe Liste von Zugehörigkeits- und Funktionsabzeichen. .. weiterlesen