BW Tätigkeitsabzeichen Flugmedizinisches Assistenzpersonal
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Zuerkennung der Fachtätigkeitsbenennung „FlMedAss“ und nach 6 Monaten Dienst in fachbezogener Verwendung.
Stufe II, Silber: Wie Stufe I, mindestens 5-jährige fachbezogene Verwendung und 50 Flugstunden (davon können bis zu 25 Simulatorflugstunden angerechnet werden). Stufe III, Gold: Wie Stufe I, mindestens 10-jährige fachbezogene Verwendung und 75 Flugstunden (davon können bis zu 37,5 Simulatorflugstunden angerechnet werden). Anmerkung:
- Als Flugstunden angerechnet wird die gesamte Flugzeit FlMedAss einschließlich der Ausbildung zum FlMedAss. Auf den Zeitraum der fachbezogenen Verwendung kann die Dauer der lehrgangsgebundenen Ausbildung zum FlMedAss angerechnet werden.
Ausführung:
- Kreis mit Äskulapstab und Schlange in doppelter Windung in Doppelschwinge, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
- ZDV 37/10 - Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr
- A2_2630_0_0_5 - Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
- Infomaterial Uniformen der Bundeswehr - bundesregierung.de
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TätigkeitsabzeichenDas Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr kennzeichnet den aufgrund einer nachgewiesenen Ausbildung und fachbezogenen Verwendung erreichten Ausbildungs- und Erfahrungsstand des Soldaten an der Uniform. Es wird in drei Stufen in der Regel an Soldaten ab dem Dienstgrad Unteroffizier verliehen; länger dienende Mannschaften können das Tätigkeitsabzeichen nach Erreichen der Ausbildungshöhe 7 erhalten. Zu den Sonderabzeichen siehe Liste von Zugehörigkeits- und Funktionsabzeichen. .. weiterlesen