BW Tätigkeitsabzeichen Fliegerarzt


Autor/Urheber:
Bundeswehr
Größe:
1166 x 384 Pixel (147712 Bytes)
Beschreibung:
Tätigkeitsabzeichen für Fliegerarzt der Bundeswehr

Voraussetzungen:

Stufe I, Bronze: Zuerkennung der Fachtätigkeitsbenennung „Arzt Luftfahrtmedizin“.
Stufe II, Silber: Zuerkennung der Fachtätigkeitsbenennung „Fliegerarzt“, mindestens 5-jährige fachbezogene Verwendung und mindestens 50 Flugstunden (davon können bis zu 25 Simulatorflugstunden angerechnet werden).
Stufe III, Gold: wie Stufe II, mindestens 10-jährige fachbezogene Verwendung und mindestens 100 Flugstunden (davon können bis zu 50 Simulatorflugstunden angerechnet werden).

Anmerkung:

Die fachbezogene Verwendung beginnt mit der Ausbildung zum Arzt Luftfahrtmedizin. Flugstunden während der Ausbildungszeit werden angerechnet. Es ist ein Flugzeitennachweis zu führen.

Ausführung:

Kreis mit Äskulapstab und Schlange in doppelter Windung in Doppelschwinge mit unterem Federkranz, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Kommentar zur Lizenz:
Diese Datei stammt aus einer offenen zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr (ZDv). Da diese Dienstvorschriften als amtliche Werke gelten, ist es gemeinfrei („public domain“). Dennoch kann es auf Grund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen in seiner Nutzung beschränkt sein.
Lizenz:
Public domain
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sat, 17 Jun 2023 09:33:55 GMT

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