Ausweis für Vertiebene und Flüchtlinge C Vor- Rückseite
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FlüchtlingsausweisFlüchtlingsausweis ist eine amtliche Urkunde zum Nachweis bestimmter Umstände. .. weiterlesen
AufnahmegesetzDas Aufnahmegesetz vom 22. August 1950 (AufnG), bis zum 1. Mai 1986 Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet, war ein westdeutsches Gesetz, wonach Personen, die aus der sowjetischen Besatzungszone oder dem sowjetischen Sektor von Berlin in den Westen Deutschlands geflüchtet waren, dort einer besonderen Aufenthaltserlaubnis bedurften. Es galt für deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, die nicht aufgrund eines genehmigten Ausreiseantrags in den Westteil Deutschlands, sondern abseits der Kontrollpassierpunkte dorthin gelangt waren. .. weiterlesen