Ausnahmezulassung 300 kmh 2002-07-17
Autor/Urheber:
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
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1235 x 1750 Pixel (802070 Bytes)
Beschreibung:
Ausnahmezulassung, die es Zügen erlaubt, auf der Neubaustrecke Köln–Rhein/Main bis zu 300 km/h zu fahren. Die Genehmigung stellt eine Abweichung von der allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Hauptbahnen in Deutschland von 250 km/h nach § 40 (2) EBO dar.
Lizenz:
Public domain
Credit:
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
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