Augustus Pontifex Maximus
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Gewohnheits- und Sakralrechtswesen im antiken RomDas Gewohnheits- und Sakralrechtswesen im antiken Rom, dessen Ursprung zu Beginn der Königszeit lag, beruhte auf formlosem Gewohnheitsrecht, das man als eine von den Göttern vorgegebene Ordnung ansah. Der mos maiorum war den Römern heilig, da er auf lang dauernder Übung und auf allgemeinem Konsens beruhte. Diese unverrückbare Sitte ordnete zum einen die Verhältnisse innerhalb eines Familienverbandes und zum anderen ermöglichte es das geregelte Zusammenleben in einer Bürgergemeinde. Ebenso war anerkannt, dass veraltetes Recht durch dauerhafte Nichtanwendung (desuetudo) außer Kraft gesetzt werden konnte. Eine Theorie des Gewohnheitsrechtes wurde andererseits nie entwickelt. Wer sich bei einem Rechtssatz auf den mos maiorum berief, artikulierte keinen aktuellen Geltungsgrund, er bezeichnete seine historische Herkunft. Die klassischen Juristen behandelten das Gewohnheitsrecht infolgedessen als vorgegeben und hatten es nach ihrem Verständnis durch interpretatio weiterzubilden. .. weiterlesen