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Republik Österreich, hochgeladen von Opihuck
Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige in Österreich als Aufenthaltsbewilligung
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AufenthaltstitelAufenthaltstitel ist ein Rechtsbegriff aus dem Asyl- und Ausländerrecht der Europäischen Union. In einigen Amtssprachen wird der Begriff Titel sinngemäß mit „Erlaubnis“ beschrieben. Der Begriff bezeichnet im Wesentlichen Aufenthaltsdokumente, die Drittstaatsangehörigen für einen Aufenthalt in einem der Mitgliedstaaten ausgestellt werden. Grundsätzlich nicht als Aufenthaltstitel werden die Aufenthaltsdokumente für freizügigkeitsberechtigte Unions- und EWR-Bürger sowie Schweizer Bürger bezeichnet; diese haben andere Namen erhalten. Den vorübergehenden Aufenthalt zur Erbringung einer Dienstleistung im Sinne der der Art. 56 und Art. 57 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ermöglicht das Vander-Elst-Visum. .. weiterlesen
Aufenthaltsstatus (Österreich)Der Aufenthaltsstatus stellt die Berechtigung einer ausländischen Person dar, sich im Inland aufzuhalten. Er kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein und wird in der Regel durch den gesetzlich geregelten Erwerb eines Aufenthaltstitels begründet. Der Aufenthaltsstatus ist dafür ausschlaggebend, wie lange ein ausländischer Besucher oder Zuwanderer legal im Land bleiben kann und welchen Beschränkungen oder Auflagen er gegebenenfalls unterliegt. Bei Verstößen gegen die Gesetze des Gastlandes können ausländische Staatsbürger unter Umständen ausgewiesen werden und verlieren damit ihren Aufenthaltsstatus. Ausländer, die sich ohne entsprechenden Status unerlaubt im Lande aufhalten, machen sich in vielen Ländern strafbar und können gegebenenfalls abgeschoben werden. Bei längerfristigem unerlaubten Aufenthalt spricht man von illegaler Zuwanderung. .. weiterlesen