Aufenthaltserlaubnis-Deutschland-bis2004
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AufenthaltstitelAufenthaltstitel ist ein Rechtsbegriff aus dem Asyl- und Ausländerrecht der Europäischen Union. In einigen Amtssprachen wird der Begriff Titel sinngemäß mit „Erlaubnis“ beschrieben. Der Begriff bezeichnet im Wesentlichen Aufenthaltsdokumente, die Drittstaatsangehörigen für einen Aufenthalt in einem der Mitgliedstaaten ausgestellt werden. Grundsätzlich nicht als Aufenthaltstitel werden die Aufenthaltsdokumente für freizügigkeitsberechtigte Unions- und EWR-Bürger sowie Schweizer Bürger bezeichnet; diese haben andere Namen erhalten. Den vorübergehenden Aufenthalt zur Erbringung einer Dienstleistung im Sinne der der Art. 56 und Art. 57 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ermöglicht das Vander-Elst-Visum. .. weiterlesen