Anwendung von IRW und zugehörigen UK
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ImmobilienrichtwertImmobilienrichtwerte sind von den nordrhein-westfälischen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte jährlich veröffentlichte Lagewerte für Immobilien, bezogen auf einen Quadratmeter Wohnfläche („Quadratmeterwerte“). Sie beinhalten sowohl den Bodenwert, als auch den Wert des aufstehenden Gebäudes und stellen somit eine Erweiterung der Bodenrichtwerte auf die Gesamtimmobilie dar. Immobilienrichtwerte werden meist für den Teilmarkt Wohnungseigentum sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser abgeleitet und gelten jeweils innerhalb einer ausgewiesenen Richtwertzone, welche eine im Hinblick auf wertrelevante Merkmale möglichst homogene Bebauung aufweisen sollte. Entsprechend stehen die Immobilienrichtwerte für ein in Bezug auf diese Merkmale repräsentatives Normobjekt ihrer jeweiligen Zone. Die Immobilienrichtwerte, ihre beschreibenden Merkmale sowie die zugehörigen örtlichen Fachinformationen für die Anwendung sind auf der Webseite boris.nrw.de veröffentlicht. .. weiterlesen