Anklageschrift gegen Hans Scholl, Sophie Scholl und Christoph Probst (Signum crop)
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OberreichsanwaltDer Oberreichsanwalt war der oberste Beamte der Reichsanwaltschaft bei dem Reichsgericht. Die Reichsanwaltschaft war eine Oberbehörde des Deutschen Reichs im Geschäftsbereich des Reichskanzleramtes; ab 1918 war sie dem Geschäftsbereich des Reichsjustizministeriums zugeordnet. Nach § 143 Abs. 1 Nr. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) alter Fassung war die Reichsanwaltschaft die Anklagebehörde am deutschen Reichsgericht. Dem Oberreichsanwalt waren mehrere Reichsanwälte nach § 145 GVG a. F. als seine Vertreter zugeordnet. Zudem gab es den Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof. .. weiterlesen