Aemilius Paulus Papinianus
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Nachklassisches RechtDas nachklassische Recht, teilweise auch als epiklassisches Recht bezeichnet, steht im rechtshistorischen Zusammenhang für eine Epoche des römischen Privatrechts, die der klassischen Rechtswissenschaft der Zeit des frühen und mittleren Prinzipats folgte. Gegenüber dem klassischen Recht war es von einer Verflachung der Rechtskultur geprägt, die vornehmlich von den Wirkungen der Reichsteilung in Ost und West ausging – Westrom ging in der Zeit sogar noch unter – zudem aber im sozialen Bereich veränderten gesellschaftlichen Zielstellungen – im Lichte eines unaufhaltsam erstarkenden Christentums – unterlag. .. weiterlesen
A libellisDie kaiserliche Libellkanzlei war seit dem 1. Jahrhundert eine Institution im römischen Reich, deren primäre Aufgabe darin bestand, neben allgemeinen Anliegen und Bittschriften (libelli) die rechtstangierenden Anfragen, Anträge und Beschwerden von Privatpersonen entgegenzunehmen, um diese zu bewerten und einer Entscheidung zuzuführen. Der Petent musste nicht im Besitz des römischen Bürgerrechts sein, so dass es auch einem Ausländer (peregrinus) möglich war, sein Anliegen einzureichen. .. weiterlesen