AUG A1 407mm 03
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Einsatzkommando CobraDas Einsatzkommando Cobra ist die wichtigste polizeiliche Sondereinheit in Österreich. Sie ist Teil der Direktion für Spezialeinheiten, die der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit beim Bundesministerium für Inneres direkt unterstellt ist. Rechtsgrundlage für das Bestehen des EKO Cobra bildet die Sondereinheiten-Verordnung des Bundesministeriums für Inneres, mit der die Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes umgesetzt werden. .. weiterlesen
Abzug (Waffe)Der Abzug bezeichnet sowohl das zur Betätigung der Abzugsgruppe aus der Waffe ragende Abzugszüngel, als auch das gesamte Abzugsystem (Abzugsgruppe) – die Einrichtung an einer Schusswaffe, mit der die Fingerbewegung über eine Hebelmechanik den schussauslösenden Mechanismus der Waffe auslöst. .. weiterlesen
Bundespolizei (Österreich)Die Bundespolizei ist ein bewaffneter, großteils uniformierter, ziviler (nichtmilitärischer), jedoch nach militärischem Muster organisierter Wachkörper der Republik Österreich, der 2005 durch Zusammenlegung der bis dahin selbstständigen Wachkörper Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps eingerichtet wurde. Die Bezeichnung auf Uniformen und Fahrzeugen lautet nicht Bundespolizei, sondern Polizei. Der Personalstand der Bundespolizei beträgt etwa 32.000 Bedienstete, mit mehr als 6.000 Kraftfahrzeugen sowie ungefähr 100 Fahrrädern und 70 Wasserfahrzeugen, die in etwa 1.000 Dienststellen ihren Dienst versehen. .. weiterlesen
WEGA (Sondereinheit)Die Einsatzeinheit WEGA ist eine Sondereinheit der österreichischen Polizei in der Bundeshauptstadt Wien. Sie ist der Landespolizeidirektion Wien, genauer der Abteilung für Sondereinheiten (ASE), unterstellt. Die WEGA wird in erster Linie bei Einsätzen mit erhöhtem Gefährdungsgrad angefordert. Auch wenn die WEGA im Laufe der Jahre vielfach reformiert wurde, ist sie die älteste polizeiliche Sondereinheit Österreichs. .. weiterlesen
Waffengebrauchsgesetz 1969Das Waffengebrauchsgesetz 1969 regelt in Österreich den Waffengebrauch im Rahmen der polizeilichen Zwangsbefugnisse (§ 1). Es gliedert sich inAbschnitt I: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt II: Lebensgefährdender Waffengebrauch Abschnitt III: Schlussbestimmungen .. weiterlesen