ATPL(A) Lizenz
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VerkehrspilotenlizenzDie Verkehrspilotenlizenz erlaubt dem Inhaber gewerblich Flugzeuge oder Hubschrauber als verantwortlicher Pilot zu führen, die entsprechend ihrer Zulassung eine Mehrmannbesatzung erfordern (Verkehrsflugzeuge/Verkehrshubschrauber). In Deutschland wird sie vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nach den Vorgaben der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) ausgestellt. Im Gegensatz zur Berufspilotenlizenz ist die Instrumentenflugberechtigung integraler Bestandteil der ATPL-Ausbildung. .. weiterlesen
PilotEin Pilot ist eine Person, die ein Luftfahrzeug steuert oder dazu berechtigt ist. Im offiziellen Sprachgebrauch wird er deshalb auch oft als Luftfahrzeugführer bezeichnet. Mitunter wird der Ausdruck „Pilot“ im übertragenen Sinne auch für Führer anderer Fahrzeuge verwendet, um deren Professionalität auszudrücken. .. weiterlesen