AIMG 1489 Ingolstadt Schonmaße
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SchonmaßDas Schonmaß, auch Mindestmaß, in Österreich Brittelmaß, bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Länge, die ein Fisch mindestens aufweisen muss (müssen), damit er vom Fischer dem Gewässer entnommen werden darf. Die gesetzlichen Schonmaße sind in der Regel in den Fischereiordnungen bzw. in Anlagen zu diesen Ordnunge festgelegt. Fischereirechteinhaber können für ihre Gewässer aus Gründen des Bestandsmanagements (Hege) diese Schonmaße verschärfen. Diese gewässerspezifischen Schonmaße sind meist im Gewässerschein aufgeführt. Durch Schonmaße soll sichergestellt werden, dass ein Fisch die Möglichkeit hat, sich mindestens einmal in seinem Leben fortzupflanzen, um so den Bestand zu erhalten. Die Werte sind von Fischart zu Fischart unterschiedlich – sie richten sich nach dem Wachstum der einzelnen Arten bis zur Geschlechtsreife und dem mengenmäßigen Bestand der Fischart. Da Fischereirecht Ländersache ist, variieren die Vorschriften ebenfalls. .. weiterlesen