900-103 Münsinger Vertrag
Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei in den Vereinigten Staaten angesehen. Die Verwendung dieser Werke kann in anderen Rechtssystemen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sein. Zu Details siehe Reuse of PD-Art photographs.
|
Relevante Bilder
Relevante Artikel
Münsinger VertragDurch den Münsinger Vertrag vom 14. Dezember 1482 wurden die beiden Teile wiedervereinigt, in welche die Grafschaft Württemberg seit dem Nürtinger Vertrag von 1442 zerfallen war. Die Erbstreitigkeiten zwischen dem Uracher und dem Stuttgarter Teil wurden nach 40 Jahren beigelegt. Der in Urach residierende Graf Eberhard V. im Bart, der spätere Herzog Eberhard I., übernahm die Regierung des Landes und verlegte die Residenz nach Stuttgart, der Hauptstadt des anderen Landesteils. Die Erbfolge wurde auf den amtierenden Grafen im Stuttgarter Landesteil Eberhard VI. festgelegt. Mit dem Vertrag, der unter Beteiligung von Vertretern der württembergischen Landstände, der sogenannten Ehrbarkeit, in Münsingen ausgehandelt wurde, wurden die Unteilbarkeit des Landes und die Primogenitur (Erstgeburtsrecht) in Württemberg rechtsverbindlich festgelegt. Der Münsinger Vertrag verhinderte die Zersplitterung Württembergs und schuf so eine wichtige Voraussetzung für die Erhebung Württembergs zum Herzogtum im Jahr 1495. .. weiterlesen
Württembergische LandständeDie Württembergischen Landstände waren ein vom 15. bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts existierendes Repräsentativorgan Württembergs und spielten eine wichtige historische Rolle. Die Geschichte dieser Landstände gliedert sich in zwei Perioden: .. weiterlesen