24012009(002) Op Ewig Ungedelt Rahlstedt
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Wappen Schleswig-HolsteinsDas Wappen Schleswig-Holsteins ist im „Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein“ vom 18. Januar 1957 wie folgt definiert: „Das Landeswappen zeigt in gespaltenem Schild rechts auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, schreitende Löwen, links in Rot ein silbernes Nesselblatt.“ .. weiterlesen
Up ewig ungedeeltUp ewig ungedeelt ist eine Passage des Vertrages von Ripen von 1460, in dem die Herrschaft im Herzogtum Schleswig und im Herzogtum Holstein geregelt wurde. Nachdem August Wilhelm Neuber 1841 diesen Spruch in einem Gedicht verwendet hatte, wurde er zum Schlagwort des 1844 von der holsteinischen Ständeversammlung eingeforderten Landesrechts: „Die Herzogtümer Schleswig und Holstein sind fest miteinander verbundene Staaten“. Up ewig ungedeelt ist heute Wahlspruch des Landes Schleswig-Holstein. .. weiterlesen