Zutatenliste

Zutatenliste eines in Deutschland verkauften Eiskonfekt-Produkts in verschiedenen Sprachen

Die Zutatenliste ist nicht zu verwechseln mit der seit Dezember 2016 verbindlichen Nährwertkennzeichnung.[1]

Die Lebensmittel-Informationsverordnung[2] schreibt in Artikel 9 und 18 für fast alle Fertigpackungen eine Zutatenliste (offizieller Begriff: Zutatenverzeichnis) vor. Die Pflicht zur Angabe einer Zutatenliste besteht im deutschen Lebensmittelrecht seit dem 26. Dezember 1983.[3] Eine Zutatenliste ist eine Aufzählung der Stoffe, die einem Lebensmittel zu dessen Herstellung zugegeben wurden. Sie führt die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihrer Zugabemenge (bezogen auf den Gewichtsanteil) auf. Bei Zutaten, die bei der Bezeichnung des Produktes hervorgehoben werden (z. B. „mit Hühnerfleisch“), steht bei der jeweiligen Zutat zusätzlich der Anteil in Gewichtsprozent an der Gesamtmasse (siehe auch Quid-Regel). Beigaben wie Rieselhilfen, lebensmitteltechnische Hilfsmittel (Stabilisatoren) wie Schaumverhüter brauchen nicht aufgeführt werden, wenn sie Zutaten einer Teilzutat sind.[4]

Zusatzstoffe in Lebensmitteln (wie z. B. Farbstoffe, Konservierungsmittel, Emulgatoren usw.) können auch durch ihre Kürzel, die sogenannten E-Nummern, aufgelistet werden.

Für Gewürzmischungen und Kräutermischungen gibt es Sonderregeln: Unter einem Anteil von zwei Prozent brauchen Zutaten nicht angegeben werden. Dies gilt allerdings nicht für allergieauslösende Stoffe wie beispielsweise Nüsse. Selbst wenn diese nur in Spuren vorhanden sein könnten, muss dafür ein Hinweis am Produkt angebracht werden.

Enthält die Packung nur einen Stoff (z. B. Zucker), so ist die Zutatenliste entbehrlich, denn die Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels benennt ja den enthaltenen Stoff.

Jede Zutat, die in der Zutatenliste genannt ist, muss in der Packung nachweisbar sein.

Einzelnachweise

  1. EU-weit einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung. (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, archiviert vom Original am 15. April 2017; abgerufen am 16. Februar 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmel.de
  2. zuvor Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung, Regelungen gelten teilweise weiter, z. B. wegen § 9b ZZulV
  3. Georg Schwedt: Chemie und Analytik der Lebensmittelzusatzstoffe. Stuttgart 1986.
  4. Heike Sonnberger: Warum niemand weiß, was wir wirklich essen. In: Spiegel Online. 15. August 2008.

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Gesetzliche Zutatenliste eines in Deutschland verkauften Eiskonfekt-Produkts, in verschiedenen Sprachen