Zuckeraustauschstoffe

Zuckeraustauschstoffe sind süß schmeckende Verbindungen, die in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen sind. Zusammen mit den Süßstoffen bilden sie die Gruppe der Süßungsmittel.[1]

Eigenschaften

Bei Zuckeraustauschstoffen handelt es sich um chemische Polyole (sogenannte Zuckeralkohole), die einen geringeren Einfluss auf den Blutzuckerspiegel haben als Haushaltszucker (Saccharose), da sie Insulin-unabhängig verstoffwechselt werden.[2] Ihre Süßkraft ist dem Haushaltszucker ähnlich. Bis auf Erythrit, das nicht verstoffwechselt wird und somit nahezu keine Nahrungsenergie hat, liegt ihr physiologischer Brennwert mit 10 kJ/g (2,4 kcal/g) unter dem des Haushaltszuckers und ist höher als bei Süßstoffen.[3][4]

Allgemeine Inhaltsstoffangabe von Süßungsmitteln mit Warnhinweis

Verwendung

In der Europäischen Union zugelassene Zuckeraustauschstoffe sind folgende Zuckeralkohole:[5]

Zuckeraustauschstoffe werden hauptsächlich in der Diabetikerernährung verwendet. Auch findet man sie in Kaugummis, Zahnpasta etc., da sie in der Regel nicht kariogen (kariesfördernd) wirken. Häufig werden dafür verschiedene Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe miteinander vermischt.[4][6]

Rechtliche Situation

Allgemeine Inhaltsstoffangabe von Maltitol

In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[7]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[8]) aufgelistet. Die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung teilt in Deutschland zugelassene natürliche und synthetische Zusatzstoffe in Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe ein. Für Süßungsmittel besteht eine spezielle Kennzeichnungsvorschrift, die besagt, dass die Verwendung dieser deklariert werden muss. Nach Art. 5 (2) der EU-Süßungsmittelrichtlinie müssen mit Polyolen gesüßte Lebensmittel oder Tafelsüße den Hinweis "Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken" enthalten.[9]

Gesundheitliche Risiken

Aus gesundheitlicher Sicht sind sie unbedenklich. Zuckeralkohole können jedoch in größeren Mengen (mehr als 20 bis 30 g pro Tag) abführend wirken, weil sie im Darmtrakt nur langsam resorbiert werden, dort Wasser binden und so den Stuhl verflüssigen.[10] Aus diesem Grund muss der Warnhinweis auf dem jeweiligen Lebensmittel auftauchen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu Süßungsmittel. In: Lexikon der Ernährung. Spektrum der Wissenschaft Verlag, abgerufen am 21. April 2022.
  2. Belitz, Grosch, Schieberle: Lehrbuch der Lebensmittelchemie. 6. Auflage, Springer, 2008, ISBN 978-3-540-73202-0, S. 443, doi:10.1007/978-3-540-73202-0_9.
  3. Eintrag zu Zuckeraustauschstoffe. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 24. April 2022.
  4. a b Eintrag zu Süßungsmittel. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 20. April 2022.
  5. Eintrag zu Group IV: Polyols in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 22. April 2022.
  6. Baltes, Matissek: Lebensmittelchemie. 7., vollständig überarbeitete Auflage, Springer, 2011, ISBN 978-3-642-16539-9, S. 238–241, doi:10.1007/978-3-642-16539-9.
  7. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  8. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
  9. Richtlinie 94/35/EG von 1994 (Memento vom 13. November 2012 im Internet Archive) (PDF; 221 kB).
  10. Peter Nuhn: Naturstoffchemie – Mikrobielle, pflanzliche und tierische Naturstoffe, 4., neu bearb. Auflage. Hirzel Verlag, Stuttgart 2006, ISBN 3-7776-1363-0, S. 130–132.

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