Zeugungsfähigkeit

Unter dem Begriff Zeugungsfähigkeit oder auch Zeugungsvermögen versteht man die Fähigkeit des menschlichen Körpers, befruchtungsfähige Geschlechtszellen (Gameten), also Eizellen oder Spermien zu bilden.[1] Die Fähigkeit zur Zeugung von Nachkommen hängt jedoch bei beiden Geschlechtern von weiteren Faktoren ab. Im Volksmund wurde die Zeugungsfähigkeit des Mannes (veraltet) auch scherzhaft als Lendenkraft[2] bezeichnet.

Biologische Voraussetzungen

Für die Zeugung eines Nachkommen bedarf es über die Befruchtung hinaus der Entstehung einer Schwangerschaft.

Voraussetzungen bei der Frau:

  • Durchgängigkeit des weiblichen Genitals vom Scheideneingang bis zum Fimbrientrichter mindestens eines Eileiters,
  • ein anatomisch, bakteriologisch und funktionell normales Eileiter-, Zervix- und Scheidenmilieu,
  • ein normales Endometrium für die Spermatozoenaszension und Implantation (Nidation),
  • normale endokrine Funktion des Ovars einschließlich des normalen Reaktionsvermögens der Erfolgsorgane
  • normale Funktion des Ovars mit Abgabe einer intakten reifen Eizelle beim Eisprung (Oogenese).

Voraussetzungen beim Mann:

Rechtlicher Begriff

Damit ein Mann bei einer Vaterschaftsfeststellung als biologischer Vater eines Kindes in Betracht kommt, müssen bei ihm sowohl die lateinisch Potentia coeundi, (sprich co-e-undi), d. h. die Fähigkeit zum Beischlaf[4] als auch die Potentia generandi, d. h. die Befruchtungsfähigkeit seiner Spermien vorhanden sein. Dies kam früher bei Vaterschaftsprozessen zum Tragen, bei denen mitunter die Zeugungsfähigkeit bestritten oder jemandem fälschlich unterstellt wurde, als es noch keine DNA-Analysen zum Nachweis der biologischen Vaterschaft gab.[5][6] Für nicht vorhandene Zeugungsfähigkeit sprechen Impotentia coeundi und/oder Impotentia generandi.

Die Zeugungsfähigkeit ist ein Rechtsgut, sie ohne medizinische Notwendigkeit gegen den Willen eines Menschen zu beenden ist Körperverletzung. Zum Zwecke der Fortpflanzung konservierte Spermien und Eizellen stehen als Ersatz für Zeugungsfähigkeit ebenso unter diesem Schutz. Falls solche Gameten unerlaubt vernichtet werden, besteht Anspruch auf Schadenersatz.[7]

Die Zeugungsfähigkeit beeinflussende Faktoren

Mehrere Faktoren beeinflussen die Zeugungsfähigkeit von Mann und Frau:[8]

  • Alter der Geschlechtspartner: Normalerweise beginnt das Zeugungsvermögen des Menschen mit der Pubertät und erreicht auf dem Höchststand der körperlichen Entwicklung (Abschluss des Wachstums) seine größte Effizienz, danach verringert es sich allmählich.
    • Bei Frauen wird in den Wechseljahren der Zeitpunkt des Eisprungs zunächst unregelmäßig. Mit der Menopause hört der weibliche Zyklus auf.[9]
    • Beim Mann kann das Zeugungsvermögen bis ins hohe Alter bestehen bleiben. Allerdings nimmt die Zahl der beweglichen Spermien mit dem Alter kontinuierlich ab. Die individuelle Zeugungsfähigkeit eines Mannes kann mit einem Spermiogramm festgestellt werden.
  • Soziale Faktoren: vgl. Gebäralter, Kinderwunsch, Familienplanung und Natürliche Familienplanung und der Einsatz von Empfängnisverhütung;
  • Befruchtung am richtigen Tag des Menstruationszyklus, zeitnah am Eisprung;
  • Psyche: Erregung und Entspannung, Libido;
  • Häufigkeit von Geschlechtsverkehr;
  • begünstigende Ernährung (z. B. Folsäure[10][11][12][13]).

Der Zeugungsfähigkeit entgegenstehende Faktoren sind beispielsweise:

Siehe auch

Literatur

  • Georg Merzbach: Das Zeugungsvermögen, Ausgabe 19 von Medizinische Volksbücherei, Verlag von Carl Marhold, 1905

Einzelnachweise

  1. Pschyrembel: Potentia generandi, zuletzt abgerufen am 11. April 2023.
  2. Duden: https://www.duden.de/rechtschreibung/Lendenkraft [Lendenkraft] bezeichnet.
  3. Albrecht Pfleiderer, Breckwoldt Meinert, Gerhard Martius (Hrsg.): Gynäkologie und Geburtshilfe. Sicher durch Studium und Praxis. 4. Auflage. Thieme, Stuttgart/New York 2001, ISBN 3-13-118904-5, S. 265.
  4. Pschyrembel: Potencia coeundi. Zuletzt abgerufen am 11. April 2023.
  5. dejure: aus BGB.
  6. Adolph Christian Heinrich Henk: Lehrbuch der gerichtlichen Medicin, Verlag F. Dümmler, 1845, Seite 102ff.
  7. Ansgar Staudinger, Schulze u. a.: Beck-online – Die Datenbank: BGB § 823 Schadenersatzpflicht, 6. Auflage 2009.
  8. Zeno aus Meyers: Zeugungsvermögen.
  9. Zeno aus Brockhaus: Zeugungsvermögen.
  10. H. K. Biesalski, P. Grimm: Taschenatlas Ernährung. Thieme Verlag, Stuttgart 2004.
  11. Bundesinstitut für Risikobewertung: Online-Information, abgerufen am 10. Juli 2019.
  12. Ökotest Online: Folsäure – Label für angereicherte Lebensmittel (Memento vom 14. Februar 2013 im Internet Archive). 10. März 2010.
  13. Prinz-Langenohl et al.: [6S]-5-methyltetrahydrofolate increases plasma folate more effectively than folic acid in woman with the homozygous or wild-type 677C→T polymorphism of mrthylenetetahydrofolate reductase. In: British Journal of Pharmacology, Juli 2009.
  14. Nervengift im Lachsfilet. TAZ, 17. Juni 2013.
  15. Umweltbundesamt: Weichmacher DEHP wird hauptsächlich über Lebensmittel aufgenommen (Memento vom 23. Juni 2013 im Internet Archive).

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